Solarspitzengesetz einfach erklärt: Was Betreiber 2026 wissen müssen

☀️ DE | PV - Check·4 Min. Lesezeit

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz, offiziell das „Gesetz zur Änderung des EnWG zur Anpassung des Stromeinspeisemanagements". Die Schlagzeilen dazu waren dramatisch („PV-Förderung gestrichen!"), die Realität ist deutlich nüchterner. Für neue Anlagen ändern sich drei Dinge, und alle drei laufen auf dieselbe praktische Konsequenz hinaus: Eigenverbrauch und Speicher werden wichtiger, reine Einspeisung wird unattraktiver. Hier steht, was das Gesetz konkret regelt und was Sie 2026 beim Kauf daraus machen sollten.

Die kurze Antwort

Das Solarspitzengesetz regelt für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, drei Punkte. Erstens: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen gibt es keine Einspeisevergütung. Diese Stunden werden dafür hinten an den 20-jährigen Vergütungszeitraum angehängt, die Vergütung entfällt also nicht, sie verschiebt sich. Zweitens: Ohne intelligentes Messsystem dürfen neue Anlagen maximal 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Drittens: Batteriespeicher dürfen zwischengespeicherten PV-Strom vergütet einspeisen, was die Kombination aus PV und Speicher wirtschaftlich aufwertet. Für Bestandsanlagen vor diesem Datum ändert sich nichts.

Punkt 1: Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

An sonnigen, windigen Tagen mit geringer Nachfrage kann der Börsenstrompreis ins Minus rutschen, es wird also Geld dafür bezahlt, Strom abzunehmen. Solche Stunden häufen sich, im Jahresverlauf sind es inzwischen mehrere hundert. Bislang wurde die Einspeisevergütung auch dann gezahlt, was volkswirtschaftlich unsinnig ist und Erzeugung zur falschen Zeit belohnt.

Für Neuanlagen gilt jetzt: In diesen Stunden entfällt die Vergütung. Zwei Punkte relativieren das erheblich:

  • Die Stunden werden nachgeholt. Der Vergütungszeitraum verlängert sich um die Anzahl der ausgefallenen Stunden, aus 20 Jahren werden faktisch etwas mehr.
  • Der Betrag ist überschaubar. Negative Preise treten überwiegend an sonnigen Frühjahrs- und Sommermittagen auf. Betroffen sind grob geschätzt einige Hundert Kilowattstunden im Jahr, bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde also ein zweistelliger Eurobetrag. Gemessen an einem Jahresnutzen von rund 1.400 Euro bei einer 10-kWp-Anlage fällt das kaum ins Gewicht.

Was Sie dagegen tun können: Verbrauch in die Mittagsstunden verlagern und einen Speicher nutzen, der genau dann lädt, wenn die Einspeisung nichts bringt. Die aktuellen Vergütungssätze stehen im Artikel Einspeisevergütung 2026.

Punkt 2: Die 60-Prozent-Regel ohne Smart Meter

Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen nur 60 Prozent ihrer installierten Nennleistung einspeisen. Eine 10-kWp-Anlage darf also maximal 6 kW ins Netz abgeben, die Spitze wird abgeregelt. Das ersetzt die frühere pauschale 70-Prozent-Regelung und ist eine Übergangslösung, bis Smart Meter flächendeckend verfügbar sind.

Was das praktisch bedeutet, wird oft überschätzt. Anlagen erreichen ihre Nennleistung nur an wenigen Stunden im Jahr, und was Sie zeitgleich selbst verbrauchen oder in den Speicher laden, zählt nicht zur Einspeisung. Der reale Ertragsverlust einer typischen Anlage mit Speicher liegt bei einem niedrigen einstelligen Prozentbereich, ohne Speicher und mit sehr geringem Tagesverbrauch kann er höher ausfallen.

Sobald ein intelligentes Messsystem installiert ist, entfällt die Begrenzung. Der Einbau erfolgt über den Messstellenbetreiber und ist ohnehin Teil des Anmeldeprozesses, den wir im Beitrag PV-Anlage anmelden beschreiben. Fragen Sie Ihren Fachbetrieb ausdrücklich, ob die Anlage smart-meter-fähig geplant wird, ein moderner Wechselrichter mit Steuerbox-Schnittstelle sollte Standard sein.

Punkt 3: Speicher dürfen vergütet einspeisen

Der oft übersehene positive Teil des Gesetzes: Batteriespeicher dürfen zwischengespeicherten PV-Strom später ins Netz einspeisen und erhalten dafür die Einspeisevergütung. Zuvor gab es hier Abgrenzungsprobleme, weil nicht sauber getrennt werden konnte, ob eingespeister Strom aus der PV-Anlage oder aus dem Netz kam. Das macht den Speicher flexibler: Er kann mittags laden, wenn die Einspeisung wegen negativer Preise nichts bringt, und abends entladen.

Zusammen mit gesunkenen Speicherpreisen von rund 400 bis 700 Euro pro Kilowattstunde führt das dazu, dass die Verbraucherzentrale Speicher inzwischen bei den meisten Konstellationen für wirtschaftlich sinnvoll hält. Der Knackpunkt bleibt die richtige Dimensionierung: Ein überdimensionierter Speicher ist ein klassisches Instrument zur Margensteigerung im Vertrieb. Für ein Einfamilienhaus sind 5 bis 15 Kilowattstunden nutzbare Kapazität üblich, entscheidend ist Ihr Verbrauchsprofil. Mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik mit Speicher.

Was Käufer 2026 daraus machen sollten

Die praktische Konsequenz aus allen drei Punkten ist dieselbe: Der Wert einer Anlage verlagert sich weiter vom Einspeisen zum Selbstverbrauchen. Konkret heißt das für Ihre Planung:

  • Eigenverbrauch maximieren. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 31 Cent, jede eingespeiste bringt 7,70 Cent. Wärmepumpe, Wallbox, Warmwasser und zeitversetzte Haushaltsgeräte sind dafür die Hebel. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch typischerweise von rund 30 auf 60 bis 70 Prozent.
  • Speicher ernsthaft prüfen, aber richtig dimensionieren. Nicht automatisch der größte, sondern der zum Verbrauch passende.
  • Auf steuerbare Technik achten. Wechselrichter und Energiemanagement sollten mit intelligentem Messsystem und dynamischen Tarifen umgehen können. Das ist die Zukunftssicherung der Anlage.
  • Nicht in Panik verfallen. Das Solarspitzengesetz hat die Wirtschaftlichkeit nicht zerstört. Amortisationszeiten von 8 bis 13 Jahren gelten weiterhin, siehe Photovoltaik-Amortisation. Wer Ihnen erzählt, Photovoltaik rechne sich wegen des Gesetzes nicht mehr, argumentiert an den Zahlen vorbei.

Und ein Hinweis in die andere Richtung: Wer Ihnen das Gesetz als Grund für einen sofortigen Abschluss verkauft, ebenso. Nehmen Sie sich die Zeit für einen sauberen Angebotsvergleich, die Preisunterschiede bei identischer Leistung sind am Markt weiterhin der mit Abstand größte Hebel für Ihre Rendite. Die Preisspannen finden Sie unter Photovoltaikanlage Kosten.


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