Fast ein Drittel der Hausbesitzer nennt den Papierkram als Grund, das PV-Projekt aufzuschieben. Die gute Nachricht: Wenn Sie Ihre PV-Anlage anmelden müssen, erledigt der Fachbetrieb den größten Teil davon. Für Sie bleibt genau ein Vorgang übrig, der etwa 20 Minuten dauert. Hier steht, welche Anmeldungen es gibt, welche Fristen gelten, wie lange der Gesamtprozess realistisch dauert und woran Sie erkennen, dass Ihr Betrieb seinen Teil erledigt hat.
Die kurze Antwort
Es gibt zwei Anmeldungen: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Die Netzanmeldung übernimmt der Fachbetrieb schon vor der Montage, sie ist Voraussetzung dafür, dass die Anlage überhaupt ans Netz darf. Den Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur machen Sie selbst, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme, online und kostenlos. Dazu kommt der Zählertausch durch den Messstellenbetreiber, der 2 bis 4 Wochen zusätzlich braucht. Von der Anfrage bis zur laufenden Anlage vergehen typischerweise 3 bis 6 Monate, das meiste davon ist Wartezeit, nicht Ihr Aufwand.
Schritt 1: Netzanmeldung durch den Fachbetrieb
Bevor eine Anlage ans Netz geht, muss der Netzbetreiber ihr zustimmen. Diesen Antrag stellt Ihr Installateur, denn er erfordert eine eingetragene Elektrofachkraft und technische Daten zu Modulen, Wechselrichter und Speicher. Ihr Betrieb braucht dafür von Ihnen meist nur Zählernummer, Adresse und eine Vollmacht.
Die Fristen sind gesetzlich geregelt und gut zu kennen, falls es hakt:
- Der Netzbetreiber muss innerhalb von 8 Wochen nach vollständigem Antrag einen Zeitplan für die Bearbeitung vorlegen.
- Nach der Fertigmeldung der Anlage hat er 4 Wochen Zeit für den Netzanschluss.
In der Praxis sind diese Fristen bei Anlagen bis 30 kWp meist unproblematisch, regional gibt es aber deutliche Unterschiede in der Bearbeitungsgeschwindigkeit. Fragen Sie Ihren Fachbetrieb ruhig nach dem Bearbeitungsstand, ein guter Betrieb kennt seinen Netzbetreiber und die üblichen Laufzeiten.
Schritt 2: Marktstammdatenregister, Ihre einzige Pflicht
Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Verzeichnis aller Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Jede PV-Anlage muss dort eingetragen werden, auch kleine, auch solche ohne Einspeisung.
Frist: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Kosten: keine. Aufwand: rund 20 Minuten.
So gehen Sie vor:
- Auf der MaStR-Website ein Benutzerkonto anlegen (Name, Adresse, E-Mail).
- Sich selbst als Anlagenbetreiber registrieren.
- Die Anlage anlegen: Standort, Inbetriebnahmedatum, Bruttoleistung in kWp, Modultyp, Anzahl der Module, Wechselrichterleistung.
- Falls vorhanden: den Batteriespeicher als eigene Einheit mit nutzbarer Kapazität eintragen.
- Bestätigung sichern und an den Netzbetreiber weiterleiten, falls er sie anfordert.
Die Daten für Schritt 3 und 4 stehen im Datenblatt Ihrer Anlage, das Ihnen der Fachbetrieb zur Inbetriebnahme aushändigt. Bestehen Sie auf dieser Dokumentation, Sie brauchen sie später auch für Versicherung und Garantieansprüche.
Was passiert bei Versäumnis? Der Netzbetreiber darf die Einspeisevergütung zurückhalten, bis der Eintrag vorliegt, und theoretisch droht ein Bußgeld. In der Praxis ist der Vergütungsstopp das eigentliche Risiko. Viele Fachbetriebe bieten an, den Eintrag für Sie zu übernehmen, verantwortlich bleiben aber Sie als Betreiber. Prüfen Sie nach, ob es tatsächlich passiert ist.
Schritt 3: Zählertausch
Ein alter Ferraris-Zähler mit Drehscheibe kann Einspeisung nicht korrekt erfassen und muss gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Zuständig ist der Messstellenbetreiber, meist der örtliche Netzbetreiber. Der Tausch wird über die Netzanmeldung angestoßen und dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Wochen zusätzlich. Bis dahin kann die Anlage in vielen Netzgebieten bereits laufen, die Abrechnung der Einspeisung startet aber erst mit dem neuen Zähler. Bei Anlagen ab bestimmten Größenordnungen oder in Kombination mit steuerbaren Verbrauchern kommt ein intelligentes Messsystem ins Spiel, das auch für die Einspeisebegrenzung nach dem Solarspitzengesetz relevant ist.
Checkliste: Wer macht was?
| Aufgabe | Wer erledigt es | Wann |
|---|---|---|
| Netzanschlussbegehren stellen | Fachbetrieb | vor der Montage |
| Technische Anlagendaten liefern | Fachbetrieb | mit dem Antrag |
| Inbetriebnahmeprotokoll und Fertigmeldung | Fachbetrieb | nach der Montage |
| Zählertausch beauftragen | Fachbetrieb über die Netzanmeldung | nach Fertigmeldung |
| Marktstammdatenregister-Eintrag | Sie als Betreiber | binnen 1 Monat nach Inbetriebnahme |
| Wohngebäudeversicherung informieren | Sie als Betreiber | direkt nach Inbetriebnahme |
| Steuerliche Meldung | entfällt bis 30 kWp | keine |
Dass steuerlich nichts zu tun ist, überrascht viele. Die Anlage ist bis 30 kWp einkommensteuerfrei und der Kauf erfolgt mit 0 Prozent Umsatzsteuer, Details dazu im Artikel PV-Anlage und Steuer. Die Wohngebäudeversicherung sollten Sie dagegen aktiv informieren, PV-Anlagen sind nicht automatisch mitversichert, der Aufschlag liegt meist bei 100 bis 200 Euro im Jahr.
Wie lange dauert das alles?
Realistisch vergehen von der ersten Anfrage bis zur laufenden Anlage 3 bis 6 Monate. Grobe Aufteilung: 2 bis 4 Wochen für Angebote und Vor-Ort-Termine, 4 bis 12 Wochen für Netzanmeldung und Materialbeschaffung, 1 bis 3 Tage für die eigentliche Montage, dann 2 bis 4 Wochen für den Zählertausch. Wer im Frühjahr startet, produziert oft erst im Spätsommer nennenswert Strom. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Argument, nicht ewig zu zögern: Jedes Jahr ohne Anlage kostet bei einer 10-kWp-Anlage rund 1.400 Euro entgangene Ersparnis, siehe Einspeisevergütung sinkt.
Ein Betrieb, der Ihnen den Papierkram transparent erklärt und schriftlich zusagt, welche Anmeldungen er übernimmt, ist übrigens ein gutes Qualitätssignal. Worauf Sie bei der Auswahl sonst achten sollten, steht in unserer Übersicht der geprüften PV-Fachbetriebe.
Fachbetriebe, die den Papierkram mitmachen
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