PV-Angebot mit Festpreis: Wann der Preis wirklich hält und wann Nachträge kommen

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„Komplettpreis 18.900 Euro, alles inklusive." Solche Zeilen stehen in fast jedem PV-Angebot. Ob der Betrag am Ende auch auf der Schlussrechnung steht, entscheidet sich nicht an der Überschrift, sondern im Kleingedruckten. Ein PV-Angebot mit echtem Festpreis unterscheidet sich rechtlich und praktisch deutlich von einem Kostenvoranschlag, und der Unterschied kann Sie mehrere tausend Euro kosten. Hier lesen Sie, woran Sie den Unterschied erkennen und welche Formulierungen Nachträge geradezu einladen.

Die kurze Antwort

Ein Festpreis (Pauschalpreis) ist verbindlich: Der Betrieb schuldet die beschriebene Leistung zu diesem Preis, auch wenn sein Aufwand höher ausfällt als kalkuliert. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen nur eine unverbindliche Schätzung; nach der Rechtsprechung sind Überschreitungen von etwa 15 bis 20 Prozent hinzunehmen, wenn der Betrieb rechtzeitig darauf hinweist. Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer: Ein Festpreis ist nur so gut wie die Leistungsbeschreibung, auf die er sich bezieht. Was nicht beschrieben ist, ist nicht enthalten und wird als Nachtrag berechnet. Achten Sie deshalb weniger auf das Wort „Festpreis" als auf die Vollständigkeit der Positionsliste.

Festpreis und Kostenvoranschlag: der rechtliche Unterschied

Beim Festpreis (auch Pauschalpreis oder Pauschalfestpreis) vereinbaren Sie einen bestimmten Betrag für ein definiertes Werk. Kalkuliert der Betrieb zu knapp, ist das sein Risiko. Mehr verlangen darf er nur, wenn Sie zusätzliche Leistungen beauftragen oder sich Umstände ändern, die im Vertrag ausdrücklich als Nachtragsgrund geregelt sind.

Beim Kostenvoranschlag schätzt der Betrieb die voraussichtlichen Kosten. Stellt sich heraus, dass es teurer wird, muss er Sie unverzüglich informieren, Sie können dann kündigen. Eine moderate Überschreitung müssen Sie aber akzeptieren. Für ein Projekt mit fünfstelligem Volumen ist das die schlechtere Ausgangslage.

Praxis-Empfehlung: Lassen Sie sich einen Festpreis geben. Seriöse Betriebe können bei Photovoltaik sehr genau kalkulieren, wenn sie vorher vor Ort waren. Genau deshalb ist der Vor-Ort-Termin die Voraussetzung für jeden belastbaren Festpreis, wie unser Beitrag Photovoltaik-Beratung vor Ort zeigt.

Wo Nachträge typischerweise entstehen

Nachträge kommen selten aus dem Nichts. Sie entstehen fast immer an denselben Stellen, weil dort im Angebot eine Lücke war:

  • Zählerschrank und Elektrik: Alte Verteilungen entsprechen oft nicht mehr den Anschlussbedingungen. Ein neuer Zählerschrank kostet schnell 1.500 bis 3.000 Euro. Steht er nicht im Angebot, kommt er als Nachtrag.
  • Gerüst: Bei Steildächern Pflicht, in Billigangeboten aber gern „bauseits zu stellen".
  • Kabelwege und Durchbrüche: Lange DC-Leitungen vom Dach zum Technikraum, Kernbohrungen, Brandschutzabschottungen.
  • Dachhaken und Untergrund: Sonderhaken bei Biberschwanz, Schiefer, Welleternit oder bei unzureichender Lattung.
  • Netzanschluss und Anmeldung: Netzbetreiberanmeldung, Inbetriebnahmeprotokoll, Marktstammdatenregister-Eintrag.
  • Speicheranbindung und Notstromfunktion: Umschalteinrichtungen und zusätzliche Verkabelung.
  • Gerätewechsel: „Modul XY oder gleichwertig" öffnet die Tür für teurere oder schlechtere Komponenten.

Diese Formulierungen ermöglichen Nachträge

Lesen Sie das Angebot mit dem Stift in der Hand und markieren Sie jede dieser Wendungen:

  • „zzgl. bauseitiger Leistungen" ohne Aufzählung, welche das sind.
  • „Preis freibleibend", „Preise vorbehaltlich Materialkostenentwicklung", „Stahl-, Kupfer- oder Modulpreisgleitklausel".
  • „sofern keine besonderen Gegebenheiten vorliegen" oder „vorbehaltlich Prüfung vor Ort", wenn der Vor-Ort-Termin schon stattgefunden hat.
  • „ca.", „ab", „pauschal geschätzt" bei Mengenangaben wie Kabellänge oder Anzahl der Dachhaken.
  • „Elektroarbeiten nach Aufwand" oder Stundenlohnpositionen ohne Obergrenze.
  • „oder gleichwertig" bei Komponenten ohne Hersteller und Typbezeichnung.
  • Fehlender Fertigstellungstermin, gekoppelt mit Preisanpassungsrecht bei Verzögerung.

Einzelne Vorbehalte sind nicht automatisch unseriös, ein Betrieb kann nicht in jedes Kabelrohr schauen. Entscheidend ist, dass die Vorbehalte konkret benannt und der Höhe nach begrenzt sind, etwa: „Sollte der Zählerschrank nach Prüfung durch den Netzbetreiber getauscht werden müssen, berechnen wir hierfür pauschal 1.800 Euro."

So sieht ein sauberer Festpreis aus

Ein belastbares Festpreis-Angebot enthält mindestens:

  1. Alle Komponenten mit Hersteller, Modell und Menge: Module (Anzahl und Wattpeak je Modul), Wechselrichter, Speicher mit nutzbarer Kapazität in kWh, Unterkonstruktion, Optimierer falls nötig.
  2. Die Gesamtleistung in kWp und den daraus errechenbaren Preis pro kWp. Zur Orientierung: Der Durchschnitt liegt laut Fraunhofer ISE bei rund 1.015 Euro pro kWp, die Marktspanne bei 900 bis 1.500 Euro pro kWp.
  3. Alle Nebenleistungen als eigene Positionen: Gerüst, Elektroinstallation, Zählerschrank, Überspannungsschutz, Netzanmeldung, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation, Monitoring.
  4. Einen klaren Satz zum Preischarakter: „Der genannte Preis ist ein verbindlicher Festpreis für den beschriebenen Leistungsumfang."
  5. Eine Nachtragsregelung: Nachträge nur nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber, mit vorheriger Angabe der Kosten.
  6. Zahlungsplan nach Baufortschritt mit spürbarem Einbehalt bis zur Abnahme. Das ist zugleich Ihr Schutz gegen eine Insolvenz des Betriebs.
  7. Termine und Gewährleistung: Ausführungszeitraum, Gewährleistungsfristen, Herstellergarantien im Original.

Ist das alles enthalten, hält der Preis in aller Regel auch. Fehlen mehrere Punkte, ist der „Komplettpreis" ein Lockangebot. Eine vollständige Prüfliste finden Sie im Ratgeber Photovoltaik-Angebot prüfen.

Vergleichen Sie nur, was vergleichbar ist

Der häufigste Fehler beim Angebotsvergleich: Drei Endpreise nebeneinanderlegen und den niedrigsten nehmen. Ein Angebot über 15.500 Euro ohne Gerüst, Zählerschrank und Netzanmeldung ist teurer als eines über 17.900 Euro, in dem alles steht. Rechnen Sie deshalb jedes Angebot auf den gleichen Leistungsumfang hoch, bevor Sie den Preis pro kWp bilden. Wer weit unter dem Marktdurchschnitt liegt, kalkuliert entweder mit Nachträgen oder mit schlechteren Komponenten.


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