Eigensonne, Wegatech, Zolar: Die Liste der PV-Fachbetriebe, die zwischen 2023 und 2026 Insolvenz angemeldet haben, liest sich wie das Who-is-who der Branche. Mehrere zehntausend Hauseigentümer waren betroffen, viele mit halbfertigen Anlagen auf dem Dach und verlorenen Anzahlungen auf dem Konto. Wenn Ihre PV-Fachbetrieb insolvent ist oder Sie genau dieses Szenario vor dem Kauf fürchten, finden Sie hier die nüchterne Bestandsaufnahme: was wirklich verloren ist, was bleibt und wie Sie das Risiko vor Vertragsschluss drastisch senken.
Die kurze Antwort
Die Anlage selbst ist fast nie das Problem: Eine montierte PV-Anlage kann in praktisch allen Fällen von einem anderen Fachbetrieb weiterbetrieben, fertiggestellt oder repariert werden. Verloren gehen dagegen häufig geleistete Anzahlungen, Gewährleistungsansprüche gegen den insolventen Betrieb und reine Händlergarantien. Herstellergarantien auf Module, Wechselrichter und Speicher bleiben bestehen, weil sie vom Hersteller kommen, nicht vom Installateur. Der beste Schutz vor dem Kauf: keine oder nur eine kleine Anzahlung, Zahlung nach Baufortschritt und Restzahlung erst nach Inbetriebnahme.
Die Pleitewelle 2023 bis 2026: Was passiert ist
Nach dem Boomjahr 2023 brach die Nachfrage ein, und viele schnell gewachsene Anbieter gerieten in Schieflage:
- Eigensonne meldete im Dezember 2023 Insolvenz an, der Nachfolger Amia Energy folgte bereits im Mai 2024.
- Wegatech stellte im Oktober 2024 den Insolvenzantrag.
- Dazu kamen unter anderem Zolar, Envoltec, Enersol und Solarmax, auf Herstellerseite traf es Meyer Burger.
Wie groß das Problem ist, zeigt eine Zahl von Otovo: 20 bis 25 Prozent der dort verwalteten Anlagen stammen von Installateuren, die es nicht mehr gibt. Die Insolvenz einer PV-Fachbetrieb ist also kein exotisches Restrisiko, sondern ein realer Marktfaktor, den Sie bei der Anbieterwahl genauso ernst nehmen sollten wie den Preis.
Was Betroffenen bleibt und was verloren ist
Wenn die PV-Fachbetrieb insolvent ist, gilt grob diese Sortierung:
Das bleibt Ihnen:
- Die Anlage und ihr Ertrag: Eine fertige Anlage läuft weiter und produziert Strom. Auch halbfertige Anlagen kann ein anderer Fachbetrieb fertigstellen, gegen Bezahlung.
- Herstellergarantien: Produkt- und Leistungsgarantien von Modul-, Wechselrichter- und Speicherherstellern gelten unabhängig vom Installateur. Registrieren Sie Ihre Komponenten deshalb immer direkt beim Hersteller und sichern Sie sich Seriennummern und Unterlagen.
Das ist meist verloren oder gefährdet:
- Anzahlungen für nicht erbrachte Leistungen: Sie können die Forderung zwar zur Insolvenztabelle anmelden, die Quote für private Gläubiger ist aber in aller Regel minimal. Die trockene Einschätzung aus dem Photovoltaikforum bringt es auf den Punkt: Wer dem insolventen Betrieb hinterherfordert, zahlt oft sogar noch drauf.
- Gewährleistung und Händlergarantien: Mängelansprüche richten sich gegen den Vertragspartner, und der existiert nicht mehr. Auch großzügige „Rundum-sorglos-Garantien" des Installateurs sind dann wertlos.
- Service-Zugänge: Klären Sie früh, ob Sie Administratorzugänge zu Wechselrichter und Monitoring haben, sonst wird schon ein Passwort-Reset zum Problem.
Sofortmaßnahmen für Betroffene: Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden, laufende Lastschriften prüfen, alle Unterlagen und Fotos vom Baustand sichern und für die Fertigstellung gezielt regionale Fachbetriebe ansprechen. Eine Übersicht geprüfter Betriebe finden Sie in unserem PV-Fachbetriebe-Verzeichnis.
Schutz vor Vertragsschluss: die Zahlungsseite
Der wirksamste Insolvenzschutz kostet nichts und steht im Zahlungsplan:
- Keine oder kleine Anzahlung: Verbraucherschützer raten, Anzahlungen so klein wie möglich zu halten. In der Branche wird sogar ein generelles Anzahlungsverbot gefordert, und seriöse Anbieter rechnen teils komplett erst nach Inbetriebnahme ab.
- Zahlung nach Baufortschritt: Jede Rate erst, wenn die zugehörige Leistung erbracht ist, etwa nach Materiallieferung und nach abgeschlossener Montage.
- Restzahlung erst nach Inbetriebnahme: Halten Sie einen spürbaren Restbetrag zurück, bis die Anlage läuft und angemeldet ist. Dieser Einbehalt ist Ihr einziger echter Hebel, falls etwas schiefgeht.
Was üblich und was riskant ist, haben wir im Detail im Beitrag Anzahlung bei der Photovoltaikanlage aufgeschlüsselt.
Schutz vor Vertragsschluss: den Betrieb prüfen
Neben dem Zahlungsplan senkt die Anbieterwahl selbst das Risiko:
- Bestandsdauer statt Werbebudget: Ein Meisterbetrieb, der seit 15 Jahren in der Region arbeitet, hat mehrere Marktzyklen überlebt. Junge, aggressiv wachsende Vertriebsfirmen sind statistisch das größere Risiko.
- Herstellergarantien in den Mittelpunkt stellen: Fragen Sie bei jedem Angebot, welche Garantien vom Hersteller kommen und welche nur vom Händler. Nur Erstere überleben eine Insolvenz.
- Eigenmontage und Referenzen: Betriebe mit eigenen Monteuren und nachprüfbaren Referenzanlagen in der Nachbarschaft sind greifbarer als anonyme Subunternehmer-Ketten.
- Bonität und Auftreten: Extrem günstige Lockpreise, hoher Abschlussdruck und Vorkasse-Forderungen sind häufig Zeichen von Liquiditätsproblemen. Weitere Kriterien finden Sie im Ratgeber Seriöse PV-Fachbetrieb erkennen.
Einordnung: kein Grund gegen Photovoltaik, aber für Sorgfalt
Die Pleitewelle ist ein Argument für sorgfältige Anbieterwahl, nicht gegen die Photovoltaikanlage. Die Technik ist ausgereift, die Wirtschaftlichkeit mit Amortisationszeiten von 8 bis 13 Jahren intakt, und die Marktbereinigung hat viele unsolide Vertriebskonstrukte bereits aussortiert. Wer den Zahlungsplan richtig aufsetzt und auf etablierte Betriebe mit Herstellergarantien setzt, reduziert das persönliche Risiko auf ein Minimum.
Geprüfte Fachbetriebe statt Insolvenz-Lotterie
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