Smart Meter und Photovoltaik: Pflichten, Kosten und der übersehene Vorteil

☀️ DE | PV - Check·4 Min. Lesezeit

Für viele PV-Interessenten ist das intelligente Messsystem der nächste Punkt auf der Bürokratie-Liste: noch ein Gerät, noch eine Gebühr, noch ein Termin mit dem Messstellenbetreiber. Tatsächlich ist der Smart Meter aber der Schlüssel zu drei handfesten Vorteilen, die ohne ihn schlicht nicht zu haben sind. Dieser Beitrag ordnet ein, wer wirklich muss, was es kostet und wo Sie Geld zurückbekommen.

Die kurze Antwort

Ein intelligentes Messsystem, kurz iMSys oder Smart Meter, ist bei PV-Anlagen ab 7 kW installierter Leistung sowie bei steuerbaren Verbrauchern nach § 14a EnWG vorgeschrieben, kleinere Anlagen bekommen zunächst meist eine moderne Messeinrichtung. Die jährlichen Entgelte liegen je nach Konstellation im Bereich von rund 20 bis 100 Euro. Der Smart Meter ist Voraussetzung dafür, mehr als 60 Prozent der Nennleistung einspeisen zu dürfen (Solarspitzengesetz), für dynamische Stromtarife und für den § 14a-Netzentgelt-Rabatt von 110 bis 190 Euro pro Jahr. Unterm Strich holen die meisten Haushalte die Gebühr also mehr als heraus.

Was ein Smart Meter ist und was nicht

Zu unterscheiden sind zwei Geräte:

  • Moderne Messeinrichtung: ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsanbindung. Er zeigt Verbrauchswerte an, sendet aber nichts.
  • Intelligentes Messsystem: die moderne Messeinrichtung plus Smart-Meter-Gateway, das Messwerte sicher übermittelt und Steuerbefehle empfangen kann.

Nur das intelligente Messsystem erlaubt stundengenaue Abrechnung und Steuerbarkeit. Wenn im Angebot Ihres Fachbetriebs oder im Schreiben des Netzbetreibers von „Zählertausch" die Rede ist, lohnt die Nachfrage, welches der beiden Geräte gemeint ist.

Wer den Einbau bekommt

Der Rollout erfolgt gestaffelt und wird vom Messstellenbetreiber gesteuert, nicht von Ihrem PV-Fachbetrieb. Betroffen sind insbesondere:

  • Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • Betreiber von PV-Anlagen ab 7 kW installierter Leistung
  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, also Wärmepumpe, Wallbox, Nachtspeicherheizung oder Klimaanlage ab 4,2 kW
  • alle, die einen dynamischen Stromtarif nutzen wollen (Einbau auf eigenen Wunsch möglich)

Planen Sie den Einbau zeitlich mit ein: Der Zählertausch verlängert den Gesamtprozess von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme, der ohnehin meist drei bis sechs Monate dauert, häufig um zwei bis vier Wochen.

Vorteil 1: volle Einspeisung statt 60-Prozent-Kappung

Das Solarspitzengesetz macht den Smart Meter für Neuanlagen wirtschaftlich relevant. Ohne intelligentes Messsystem und Steuerungstechnik dürfen Neuanlagen maximal 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Der Rest der Mittagsspitze wird abgeregelt und ist verloren, sofern Sie ihn nicht selbst verbrauchen oder speichern.

Wie viel das kostet, hängt von der Anlage ab. Bei einer 10-kWp-Anlage mit geringem Tagesverbrauch und ohne Speicher können über das Jahr durchaus einige hundert Kilowattstunden wegfallen. Mit intelligentem Messsystem entfällt die pauschale Kappung. Ergänzend gilt: In Stunden mit negativen Börsenpreisen gibt es für Neuanlagen ohnehin keine Vergütung, was den Wert von Speicher und Eigenverbrauch weiter erhöht. Wer aus anderen Gründen gar nicht einspeisen will, findet die Alternative im Beitrag Nulleinspeisung.

Vorteil 2: 110 bis 190 Euro Rabatt nach § 14a EnWG

Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ab 4,2 kW betreibt, also typischerweise eine Wärmepumpe oder eine Wallbox, meldet diese beim Netzbetreiber an und erhält im Gegenzug 110 bis 190 Euro reduzierte Netzentgelte pro Jahr. Alternativ ist ein prozentualer Rabatt auf den Arbeitspreis wählbar.

Die Gegenleistung: Der Netzbetreiber darf die Leistung dieser Verbraucher in seltenen Engpasssituationen vorübergehend auf 4,2 kW drosseln. In der Praxis kommt das bisher kaum vor, und Ihr Haushaltsstrom ist davon nie betroffen. Wichtig zu wissen: Die PV-Anlage selbst fällt nicht unter § 14a, es geht ausschließlich um Verbraucher. Was das für die Planung bedeutet, steht auf unseren Seiten Photovoltaik mit Wärmepumpe und Photovoltaik mit Wallbox.

Vorteil 3: die Tür zu dynamischen Tarifen

Ohne stundengenaue Messung keine stundengenaue Abrechnung. Der Smart Meter ist damit die technische Grundvoraussetzung für dynamische Stromtarife, mit denen sich in Kombination mit Speicher und steuerbaren Verbrauchern 30 bis 40 Prozent der Netzstromkosten einsparen lassen. Wann sich dieser Weg lohnt und wann nicht, lesen Sie im Beitrag Dynamischer Stromtarif mit PV.

Was es kostet

Die Entgelte für Messstellenbetrieb sind gesetzlich gedeckelt und hängen von Verbrauch, Anlagengröße und Konstellation ab. Für typische PV-Haushalte liegen sie grob zwischen 20 und 100 Euro im Jahr. Dazu kann in Einzelfällen ein einmaliger Aufwand für die Anpassung des Zählerschranks kommen, wenn der vorhandene Schrank nicht den aktuellen Anforderungen entspricht. Genau dieser Punkt taucht in vielen Angeboten nicht auf und wird später nachberechnet. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung, ob eine Zählerschrank-Ertüchtigung nötig ist und ob sie im Preis enthalten ist. Eine Übersicht über solche Nebenkosten finden Sie auf der Seite Photovoltaikanlage: Kosten.

Einordnung: Pflicht mit Rendite

Der Smart Meter ist eines der wenigen Bürokratiethemen, bei denen sich der Aufwand tatsächlich rechnet. Rund 60 Euro Messentgelt stehen einem möglichen § 14a-Rabatt von 110 bis 190 Euro, dem Wegfall der 60-Prozent-Kappung und der Option auf dynamische Tarife gegenüber. Sie müssen dafür selbst wenig tun: Der Messstellenbetreiber kündigt den Einbau an, Ihr Fachbetrieb kümmert sich um Netzanmeldung und Anmeldung steuerbarer Verbraucher. Wichtig ist nur, dass Sie den § 14a-Rabatt aktiv beantragen, denn automatisch kommt er nicht.


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