Photovoltaik und Mehrwertsteuer: 0 Prozent bis 30 kWp im Detail

☀️ DE | PV - Check·4 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2023 zahlen private Hausbesitzer beim Kauf einer Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer mehr. Die Regelung ist unbefristet, gilt für die komplette schlüsselfertige Anlage inklusive Speicher und spart bei einer typischen Anlage mehrere tausend Euro. Trotzdem tauchen in Angeboten immer wieder falsch ausgewiesene Steuerbeträge auf, und rund um Nachrüstungen und Nebenleistungen gibt es Grenzfälle. Hier finden Sie die Bedingungen für die Photovoltaik-Mehrwertsteuer von 0 Prozent, eine Beispielrechnung und die Punkte, auf die Sie im Angebot achten sollten.

Die kurze Antwort

Für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz: 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG. Erfasst sind Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Kabel, Batteriespeicher und die Montage, auch bei späterer Nachrüstung eines Speichers. Die Regelung ist unbefristet, es gibt also keinen Stichtag, vor dem Sie kaufen müssten. Ihre Ersparnis gegenüber dem alten Satz von 19 Prozent liegt bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher bei rund 2.500 bis 3.200 Euro. Sie müssen dafür nichts beantragen: Der Fachbetrieb stellt die Rechnung direkt ohne Umsatzsteuer aus.

Die Bedingungen im Einzelnen

Damit der Nullsteuersatz greift, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Leistung bis 30 kWp. Maßstab ist die im Marktstammdatenregister eingetragene Bruttoleistung der Anlage. Für Einfamilienhäuser ist das praktisch nie ein Problem, typische Anlagen liegen bei 5 bis 15 kWp. Welche Größe zu Ihrem Dach passt, zeigt die Übersicht der PV-Anlagengrößen.
  2. Installation auf oder an einem begünstigten Gebäude. Dazu zählen Wohngebäude, öffentliche Gebäude und Gebäude für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Beim Einfamilienhaus zählen auch Nebengebäude wie Garage, Carport oder Gartenhaus, sofern sie zum Wohngrundstück gehören.
  3. Lieferung an den Betreiber der Anlage. Der Nullsteuersatz gilt im Verhältnis zwischen Fachbetrieb und Ihnen als Anlagenbetreiber.

Bei Anlagen bis 30 kWp gilt die Vereinfachung, dass die Voraussetzungen als erfüllt unterstellt werden. In der Praxis bedeutet das: Ihr Fachbetrieb prüft nicht lange, sondern rechnet ohne Umsatzsteuer ab.

Was alles unter die 0 Prozent fällt

Der Nullsteuersatz umfasst mehr, als viele erwarten. Begünstigt sind alle wesentlichen Komponenten der Anlage sowie die Arbeitsleistung:

  • PV-Module und Unterkonstruktion inklusive Dachhaken
  • Wechselrichter, auch Hybrid-Wechselrichter
  • Batteriespeicher, sowohl mitgekauft als auch später nachgerüstet
  • Verkabelung, Überspannungsschutz, Energiemanagement-System, Einspeisesteckdose
  • Erforderliche Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks, wenn sie für die Anlage nötig ist
  • Montagearbeiten, Gerüst und Inbetriebnahme im Rahmen der Anlagenlieferung

Nicht begünstigt sind dagegen Leistungen ohne direkten Anlagenbezug: reine Dachsanierungen vor der Montage, Wallboxen, Wärmepumpen und die spätere Wartung oder Reparatur als eigenständige Leistung. Wenn Ihr Angebot also eine Dachsanierung enthält, wird dieser Teil mit 19 Prozent berechnet. Das ist korrekt und kein Fehler des Betriebs. Solche Nebenposten sind ein häufiger Grund, warum sich Angebote schwer vergleichen lassen. Wie Sie sauber vergleichen, steht im Ratgeber Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Beispielrechnung: Was Sie konkret sparen

Nehmen wir eine typische Anlage für ein Einfamilienhaus: 10 kWp mit 10-kWh-Speicher, schlüsselfertig für 16.000 Euro. Unter dem alten Steuerrecht hätten Sie auf den Nettopreis 19 Prozent Umsatzsteuer gezahlt:

Position Alte Regelung (19 %) Heute (0 %)
Anlage netto 16.000 Euro 16.000 Euro
Umsatzsteuer 3.040 Euro 0 Euro
Endpreis 19.040 Euro 16.000 Euro

Die Ersparnis von rund 3.000 Euro entspricht bei einer Anlage mit etwa 1.400 Euro jährlichem Nutzen gut zwei Jahren kürzerer Amortisationszeit. Ohne den Nullsteuersatz lägen die typischen 8 bis 13 Jahre spürbar höher. Wie sich das im Detail auswirkt, rechnen wir im Beitrag Photovoltaik-Amortisation durch.

Ein wichtiger Nebeneffekt: Weil der Nullsteuersatz die Vorsteuer-Erstattung überflüssig macht, entfällt der frühere Umweg über die Umsatzsteuerpflicht. Niemand muss sich mehr als Unternehmer registrieren, Voranmeldungen abgeben und fünf Jahre lang gebunden bleiben, nur um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen. Was steuerlich sonst noch gilt, steht kompakt im Artikel PV-Anlage und Steuer.

Worauf Sie im Angebot achten sollten

  • Kein ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag. In einem korrekten Angebot für eine private Dachanlage steht keine Mehrwertsteuer. Taucht dort „zzgl. 19 % MwSt" auf, fragen Sie nach, das ist entweder ein veraltetes Formular oder ein Hinweis auf nicht begünstigte Posten.
  • Netto gleich brutto. Achten Sie darauf, dass der Endpreis nicht plötzlich höher ist als die Summe der Einzelposten.
  • Angebote sind vergleichbar. Weil alle Betriebe ohne Umsatzsteuer anbieten, sind Preise direkt vergleichbar. Rechnen Sie jedes Angebot auf Euro pro kWp herunter, der Marktdurchschnitt liegt bei rund 1.015 Euro pro kWp, für Einfamilienhäuser ist eine Spanne von etwa 900 bis 1.500 Euro pro kWp üblich.
  • Nicht mit Förderung verwechseln. Der Nullsteuersatz ist keine Förderung, die man beantragt, sondern gilt automatisch. Zusätzliche Programme finden Sie unter Photovoltaik-Förderung.

Kein Zeitdruck durch die Steuer

Anders als bei der Einspeisevergütung, die halbjährlich sinkt, gibt es beim Nullsteuersatz keinen Stichtag. Die Regelung ist unbefristet im Umsatzsteuergesetz verankert. Wenn Ihnen jemand erzählt, die 0 Prozent liefen bald aus und Sie müssten deshalb sofort unterschreiben, ist das ein Verkaufsargument ohne Grundlage. Nehmen Sie sich die Zeit, mehrere Angebote einzuholen.


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