Photovoltaikanlage: So prüfen Sie den Vertrag, bevor Sie unterschreiben

☀️ DE | PV - Check·4 Min. Lesezeit

Die Insolvenzwelle der Jahre 2023 bis 2026 hat zehntausende Hausbesitzer Geld gekostet, und fast immer entschied der Vertrag darüber, wie viel: Wer hohe Anzahlungen geleistet hatte, verlor sie; wer nach Baufortschritt zahlte, kam glimpflich davon. Diese 15 Minuten Vertragsprüfung sind deshalb die am besten bezahlte Zeit Ihres PV-Projekts.

Die kurze Antwort

Ein sicherer PV-Vertrag enthält einen Festpreis mit vollständiger Leistungsliste, einen Zahlungsplan nach Baufortschritt (keine oder nur eine kleine Anzahlung, Restzahlung erst nach Inbetriebnahme), alle Komponenten mit Hersteller und Modell sowie verbindliche Termine. Bei Verträgen, die an der Haustür, am Telefon oder online geschlossen wurden, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die größten Fallen: Vorkasse, schwammige Pauschalpreise mit späteren Nachträgen und fehlende Fertigstellungstermine.

Festpreis mit vollständiger Leistungsliste

Der Vertrag muss einen verbindlichen Festpreis nennen, keinen "Richtpreis" und kein "Angebot freibleibend". Zur Leistungsliste gehören:

  • Alle Komponenten mit Hersteller und Modell: Module (Leistung in Wp), Wechselrichter, gegebenenfalls Speicher mit nutzbaren kWh
  • Gerüst, Kleinmaterial, Kabelwege, AC-Installation
  • Gegebenenfalls Zählerschrank-Umbau (1.000 bis 3.000 Euro, wenn nötig; muss vorher geklärt sein)
  • Netzanmeldung, Inbetriebnahme, Dokumentation, Unterstützung beim Marktstammdatenregister

Fehlt ein Posten, ist er nicht "selbstverständlich enthalten", sondern der wahrscheinlichste Nachtrag. Was die einzelnen Posten kosten dürfen, zeigt der Ratgeber Preis pro kWp: So erkennen Sie, ob der Festpreis auch fair ist.

Der Zahlungsplan: Ihr wichtigster Schutz vor Insolvenzfolgen

Geld, das Sie noch nicht bezahlt haben, kann bei einer Pleite nicht verloren gehen. So einfach ist das Prinzip. Ein seriöser Zahlungsplan sieht so aus:

  • Keine oder maximal 10 bis 20 Prozent Anzahlung, keinesfalls mehr
  • Abschläge nur nach nachweisbarem Baufortschritt (etwa nach Materiallieferung, nach Montage)
  • Restzahlung von mindestens 10 bis 20 Prozent erst nach vollständiger Inbetriebnahme und Übergabe der Dokumentation

Alles andere ist verhandelbar, dieser Punkt nicht. Nach den Pleiten von Eigensonne, Wegatech, Zolar und anderen fordert die Branche teils sogar ein Anzahlungsverbot; solide Betriebe rechnen heute schon erst nach Leistung ab. Wer 70 oder 100 Prozent Vorkasse verlangt, finanziert entweder sein laufendes Geschäft mit Ihrem Geld oder plant es fest ein. In beiden Fällen: Finger weg.

Widerrufsrecht: 14 Tage sind Ihr Notausgang

Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden (Haustür, Vor-Ort-Termin bei Ihnen zu Hause, Telefon, Internet), steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wichtig zu wissen:

  • Die Frist beginnt erst, wenn Sie ordnungsgemäß belehrt wurden; fehlt die Belehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht um bis zu 12 Monate
  • Der Widerruf braucht keine Begründung, sollte aber nachweisbar erfolgen (E-Mail plus Einschreiben)
  • Vorsicht, wenn der Anbieter drängt, sofort mit der Ausführung zu beginnen und dafür auf den Widerruf zu "verzichten": Das ist ein bekanntes Muster, um das Widerrufsrecht auszuhebeln

Die Verbraucherzentralen raten grundsätzlich: niemals an der Haustür oder unter Zeitdruck unterschreiben. Ein Angebot, das "nur heute" gilt, ist morgen meist immer noch zu haben, nur ohne den künstlichen Druck.

Termine, Garantien, Gewährleistung

Drei Punkte, die im Vertrag stehen müssen und oft fehlen:

  1. Verbindlicher Montage- und Fertigstellungszeitraum, idealerweise mit Regelung für Verzug. Von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme dauert es aktuell meist 3 bis 6 Monate, der Zählertausch kann weitere 2 bis 4 Wochen kosten; unverbindliche "Liefertermine nach Kapazität" verschieben das Projekt gern ins nächste Jahr.
  2. Garantien richtig zuordnen: Produkt- und Leistungsgarantien der Hersteller (Module oft 25 bis 30 Jahre, Speicher 10 Jahre) gelten auch, wenn der Installateur insolvent wird. Reine Händlerzusagen sterben mit der Firma. Lassen Sie sich die Herstellergarantien mit Unterlagen aushändigen.
  3. Gewährleistung: Gesetzlich haftet der Installateur für Montagemängel; bei Werkverträgen gelten lange Fristen. Klauseln, die diese Haftung verkürzen oder auf Hersteller abwälzen, sind ein Warnsignal.

Die häufigsten Vertragsfallen auf einen Blick

  • Vorkasse oder hohe Anzahlung vor jeder Leistung
  • Pauschale "Komplettpreise" ohne Leistungsliste, aus denen später Nachträge für Gerüst, Zählerschrank oder "Mehraufwand Dach" wachsen
  • Planung nur per Satellitenbild: Ohne Vor-Ort-Termin sind Statik, Dachzustand und Zählerschrank ungeprüft, und genau daraus entstehen die Nachträge
  • Abschlussdruck und Scheinrabatte ("Fördertöpfe schließen", "Preis gilt nur heute")
  • Mietverträge mit 20 bis 25 Jahren Laufzeit: laut Verbraucherzentrale über die Laufzeit nicht selten doppelt so teuer wie der Kauf

Im Zweifel gilt: Lassen Sie den Vertrag liegen und holen Sie ein Vergleichsangebot ein. Wie Sie den Anbieter selbst durchleuchten, lesen Sie im Ratgeber Seriöse PV-Fachbetrieb erkennen.


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