Viele Hausbesitzer schieben die Photovoltaikanlage vor sich her, weil sie einen Berg an Bürokratie vermuten: Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, jährliche Prüfungen. Umfragen zeigen, dass rund 27 Prozent der Interessenten Vorschriften und Genehmigungen als unklar empfinden. Die Realität ist erfreulich überschaubar. Als privater Betreiber einer Anlage bis 30 kWp haben Sie im Wesentlichen eine echte Pflicht und ein paar sinnvolle Gewohnheiten. Hier ist die vollständige Liste.
Die kurze Antwort
Ihre einzige harte Dauerpflicht ist das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Anlage und Speicher innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eintragen und Änderungen später aktuell halten. Dazu kommen: Zählerstände zum Jahreswechsel ablesen, die Anlage der Wohngebäudeversicherung melden und die Anlage betriebssicher halten. Was Sie NICHT müssen: kein Gewerbe anmelden, keine Umsatzsteuer abführen (0 Prozent bis 30 kWp), keine Einkommensteuer auf die Erträge zahlen (steuerfrei bis 30 kWp nach § 3 Nr. 72 EStG) und keine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wartung durchführen.
Pflicht 1: Marktstammdatenregister aktuell halten
Jede Photovoltaikanlage, auch ein Balkonkraftwerk, muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Eintragung ist kostenlos, erfolgt online und dauert bei vorbereiteten Unterlagen etwa 20 Minuten. Die Frist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme.
Sie brauchen dafür: Adresse und Flurstück, Inbetriebnahmedatum, Modulanzahl und Gesamtleistung in kWp, Wechselrichterleistung, gegebenenfalls Speicherkapazität sowie die Nummer der Marktlokation vom Netzbetreiber. Viele Fachbetriebe übernehmen die Eintragung, verantwortlich bleiben aber Sie als Betreiber. Wichtig: Ohne korrekte Registrierung kann der Netzbetreiber die Einspeisevergütung zurückhalten.
Der Teil, den viele vergessen, ist das Aktualisieren. Melden Sie im MaStR nach, wenn Sie einen Speicher nachrüsten, Module ergänzen, den Wechselrichter tauschen, der Betreiber wechselt (etwa bei Hausverkauf oder Erbfall) oder die Anlage stillgelegt wird. Auch eine geänderte Adresse oder Bankverbindung gehört gepflegt. Das ist in wenigen Minuten erledigt und verhindert später Rückfragen.
Die zweite Anmeldung, die beim Netzbetreiber, erledigt in der Praxis Ihr Fachbetrieb vor der Installation. Sie unterschreiben dort meist nur eine Vollmacht.
Pflicht 2: Zählerstände und Abrechnung
Wenn Sie Strom einspeisen, rechnet der Netzbetreiber die Einspeisevergütung ab, meist jährlich, teils mit monatlichen Abschlägen. Je nach Zählertyp fordert er Sie zum Jahreswechsel auf, den Zählerstand zu melden, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme werden häufig automatisch ausgelesen.
Praktische Empfehlung: Notieren Sie Erzeugung, Einspeisung und Bezug ohnehin zum Monatsende in einer einfachen Tabelle. Das erfüllt nicht nur die Meldeanforderung mühelos, es ist auch die Grundlage der Ertragskontrolle, siehe PV-Anlage überwachen. Prüfen Sie die Jahresabrechnung des Netzbetreibers gegen Ihre eigenen Zahlen, Abrechnungsfehler kommen vor.
Pflicht 3: Versicherung melden
Eine Photovoltaikanlage ist in der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert. Viele Versicherer verlangen eine Meldung, manche schließen Aufdachanlagen bis zu einer bestimmten Leistung kostenlos ein, andere berechnen einen kleinen Beitrag. Ohne Meldung riskieren Sie im Schadensfall Diskussionen oder Leistungskürzungen.
Rufen Sie Ihren Versicherer nach der Inbetriebnahme an, lassen Sie sich den Einschluss schriftlich bestätigen und klären Sie, welche Risiken abgedeckt sind. Eine eigene Photovoltaikversicherung mit Allgefahrendeckung kostet meist 100 bis 200 Euro pro Jahr. Was sinnvoll ist, ordnet der Beitrag Photovoltaik-Versicherung ein. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Schäden abdeckt, die von der Anlage ausgehen.
Pflicht 4: Anlage betriebssicher halten
Als Betreiber tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Gebäude. Eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wartung für private PV-Anlagen gibt es nicht, aber Sie sollten offensichtliche Mängel nicht ignorieren. In der Praxis heißt das: gelegentliche Sichtprüfung, Fehlermeldungen ernst nehmen, alle paar Jahre einen elektrischen Check durch einen Fachbetrieb, Schneefanggitter im Blick behalten. Was tatsächlich sinnvoll ist und was 100 bis 350 Euro pro Jahr abdecken, steht unter Photovoltaik-Wartung.
Betriebsrelevant sind außerdem zwei technische Regeln aus dem Solarspitzengesetz: Neuanlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen maximal 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, und bei negativen Börsenstrompreisen entfällt für Neuanlagen die Vergütung. Beides richtet Ihr Fachbetrieb bei der Inbetriebnahme ein, Sie müssen nichts tun, sollten es aber kennen, wenn Sie im Monitoring eine Deckelung sehen.
Entwarnung: Diese Pflichten haben Sie nicht
- Kein Gewerbe. Der Betrieb einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach ist keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne einer Anmeldepflicht beim Gewerbeamt, solange Sie im üblichen Rahmen bis 30 kWp bleiben.
- Keine Umsatzsteuer. Seit der Einführung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG fällt beim Kauf einer Anlage bis 30 kWp keine Mehrwertsteuer an. Die früher übliche Option zur Regelbesteuerung mit anschließenden Voranmeldungen ist damit für Privatleute erledigt.
- Keine Einkommensteuer. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern einkommensteuerfrei. Sie müssen dafür weder eine Anlage EÜR ausfüllen noch eine Gewinnermittlung vorlegen.
- Keine Vorschrift zur Reinigung. Regen erledigt das in aller Regel, siehe Photovoltaikanlage reinigen.
- Keine Baugenehmigung in den meisten Bundesländern für übliche Aufdachanlagen auf Wohnhäusern, Ausnahmen gelten vor allem bei Denkmalschutz.
Praktische Checkliste nach der Inbetriebnahme
- Marktstammdatenregister-Eintrag innerhalb eines Monats vornehmen oder prüfen, ob der Betrieb ihn erledigt hat.
- Anlagenpass, Datenblätter, Seriennummern, Schaltplan, Abnahmeprotokoll und Rechnungen an einem Ort ablegen.
- Komponenten beim Hersteller registrieren, wo das für die Garantieverlängerung nötig ist.
- Zugangsdaten zu Wechselrichter und Monitoring-Portal sichern, inklusive Administratorpasswort.
- Versicherer informieren und Bestätigung ablegen.
- Störungsbenachrichtigung in der Monitoring-App aktivieren.
- Kalendererinnerung für den elektrischen Check in vier bis fünf Jahren setzen.
Fazit: weniger Bürokratie als befürchtet
Wer die Liste durchgeht, merkt schnell: Der Papierkram rund um eine Photovoltaikanlage ist an einem Nachmittag erledigt und danach fast selbstlaufend. Die Bürokratie-Sorge ist damit kein guter Grund, das Projekt zu verschieben. Ein ordentlicher Fachbetrieb nimmt Ihnen ohnehin die Netzanmeldung ab und weist Sie bei der Übergabe auf die restlichen Punkte hin.
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