Kaum ein Thema sorgt bei Hausbesitzern gerade für so viel Verunsicherung wie die EEG-Reform 2027. In manchen Schlagzeilen klingt es nach dem Ende der Einspeisevergütung, in mancher Verkäufer-Mail nach dem letzten Moment, um überhaupt noch eine Photovoltaikanlage zu kaufen. Beides ist übertrieben. Hier finden Sie die nüchterne Einordnung: was tatsächlich geplant ist, was für bestehende Anlagen gilt und was die Reform für eine Kaufentscheidung im Jahr 2026 wirklich bedeutet.
Die kurze Antwort
Nach den aktuellen Plänen sollen Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, rund 1 Cent pro Kilowattstunde weniger Einspeisevergütung erhalten. Für Anlagen, die vorher in Betrieb genommen werden, ändert sich nichts: Der Vergütungssatz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist 20 Jahre lang garantiert (Bestandsschutz nach EEG). Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich also die aktuellen Sätze von 7,70 Cent (Teileinspeisung) beziehungsweise 12,22 Cent (Volleinspeisung) bis 10 kWp für zwei Jahrzehnte. Ein Grund zur Panik ist die Reform nicht, denn die Wirtschaftlichkeit einer Anlage hängt heute vor allem am Eigenverbrauch, nicht an der Vergütung.
Was konkret geplant ist
Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen neu ordnen soll. Der Kern der Diskussion: Die Einspeisevergütung für neue Anlagen soll sinken, im Gespräch ist eine Absenkung um etwa 1 Cent pro Kilowattstunde für Inbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2027. Dahinter steht das Ziel, die Förderkosten zu senken und Anreize für Eigenverbrauch, Speicher und marktorientierte Einspeisung zu stärken, etwa über die Direktvermarktung.
Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um Pläne im Gesetzgebungsverfahren. Details können sich noch ändern, sowohl bei der Höhe als auch beim genauen Zeitpunkt. Seriös lässt sich heute nur sagen: Die Richtung ist eindeutig, die Vergütung für Neuanlagen wird eher sinken als steigen. Das gilt übrigens unabhängig von der Reform, denn schon nach geltendem Recht sinken die Sätze um 1 Prozent je Halbjahr (§ 49 EEG).
Bestandsschutz: Was für bereits laufende Anlagen gilt
Die wichtigste Botschaft für alle, die schon eine Anlage betreiben oder 2026 in Betrieb nehmen: Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt 20 Jahre lang fest. Dieser Bestandsschutz ist das Fundament des EEG und wird durch die Reform nicht angetastet. Eine Anlage, die im Dezember 2026 ans Netz geht, erhält also bis Ende 2046 die 2026er-Sätze, völlig unabhängig davon, was der Gesetzgeber danach für Neuanlagen beschließt.
Das unterscheidet die EEG-Vergütung von fast allen anderen Förderungen: Sie ist keine jährlich neu verhandelte Subvention, sondern ein gesetzlich garantierter Anspruch über zwei Jahrzehnte. Wer Ihnen erzählt, auch Bestandsanlagen könnten ihre Vergütung verlieren, betreibt Angstmache.
Was 1 Cent weniger tatsächlich ausmacht
Rechnen wir es ehrlich durch. Eine typische 10-kWp-Anlage auf dem Einfamilienhaus erzeugt rund 9.000 bis 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Bei üblichem Eigenverbrauch werden davon vielleicht 6.500 bis 7.000 Kilowattstunden eingespeist. Ein Cent weniger Vergütung bedeutet dann etwa 65 bis 70 Euro weniger pro Jahr, über 20 Jahre grob 1.300 bis 1.400 Euro.
Das ist kein Pappenstiel, aber es entscheidet nicht über Sinn oder Unsinn der Anlage. Zum Vergleich: Der größere Hebel liegt beim Eigenverbrauch, denn jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 25 bis 31 Cent. Eine um wenige Prozentpunkte bessere Eigenverbrauchsquote, etwa durch einen richtig dimensionierten Speicher, wiegt den Vergütungsverlust locker auf. Und ein um 2.000 Euro überteuertes Angebot kostet Sie mehr als die gesamte Reform. Wie Sie faire Preise erkennen, zeigt unsere Übersicht Photovoltaikanlage Kosten.
Was das für die Kaufentscheidung 2026 bedeutet
Aus der Reform ergibt sich ein sachliches, terminiertes Argument, 2026 zu handeln, wenn Sie ohnehin eine Anlage planen:
- Inbetriebnahme 2026 sichert die aktuellen Sätze für 20 Jahre. Das ist ein realer, bezifferbarer Vorteil von grob 1.300 bis 1.400 Euro gegenüber einer Inbetriebnahme ab 2027, dazu kommt die halbjährliche Degression.
- Zeit einplanen: Von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen meist 3 bis 6 Monate. Wer die 2026er-Sätze sicher mitnehmen will, sollte nicht erst im Herbst mit der Anbietersuche beginnen. Den kompletten Zeitplan finden Sie im Beitrag Ablauf und Dauer einer Photovoltaikanlage.
- Kein Grund für Hauruck-Entscheidungen: Wer erst 2027 baut, baut deshalb keine unwirtschaftliche Anlage. Sinkende Systempreise (im Schnitt rund 1.015 Euro pro kWp laut Fraunhofer ISE) gleichen einen Teil der niedrigeren Vergütung aus. Die Anlage lohnt sich über den Eigenverbrauch weiterhin.
Vorsicht ist bei Verkäufern angebracht, die die Reform als Druckmittel benutzen („Sie müssen diese Woche unterschreiben!"). Ein Fachbetrieb, der Sie seriös berät, erklärt Ihnen den Sachverhalt und lässt Ihnen Zeit für den Angebotsvergleich. Alles andere ist ein Warnsignal, wie wir es aus dem PV-Haustürgeschäft kennen.
Ehrliches Fazit
Die EEG-Reform 2027 ist weder das Ende der PV-Förderung noch ein Randthema. Sie macht Neuanlagen ab 2027 voraussichtlich etwas weniger rentabel und ist damit ein sachlicher Grund, ein ohnehin geplantes Projekt 2026 umzusetzen. Mehr aber auch nicht: Die Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaikanlage sollte auf Ihrem Dach, Ihrem Verbrauch und einem fairen Angebot beruhen, nicht auf einer Gesetzesänderung.
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